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AdvoGraf ... und der User zahlt sofort

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AdvoGrafs Kanzlei

E-Mail: E-Mail kanzlei@advograf.de
Homepage-URL: deutschsprachige Seite http://www.advograf.de/

Dieser Beitrag wurde am 27. August 2000 veröffentlicht. Bei Fragen zu diesem Beitrag bitte die AdvoGraf-Kanzlei kontaktieren!!!

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Vorwort

Die Idee zum AdvoGrafen wurde am 22.07.2000 geboren, als Seite Herrmann Graf Reuth von Güntherfrei im Forum von SELFHTML über seine Abmahn-Erfolge in Amerika berichtete. Wie es sich bei guten Ideen ergibt, folgte auf einen Gedanken der nächste, in dem zum ersten Mal der Name Seite AdvoGraf erwähnt wurde. Hierdurch inspiriert, erschien kurz darauf der Seite erste Teil von AdvoGrafs Abenteuern im SELFHTML-Forum.

Hiermit und mit den Fortsetzungen entwickelte das Thema in den nächsten Tagen eine gewisse Eigendynamik, die in den Seite Ruf nach Verstärkung mündete. Daraufhin fand sich ein sechsköpfiges Team zusammen, das mit hilfreicher Unterstützung von lieber im Hintergrund bleibenden SELF-lern innerhalb von rund drei Wochen den advogräflichen Internet-Auftritt unter deutschsprachige

  Seite http://www.advograf.de/ realisierte.

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In medias res

Zur Sache: Der Grund zur Entstehung von AdvoGraf ist nicht sehr vergnüglich. Die Figur des AdvoGrafen ist geboren worden aus unserem Unverständnis gegenüber der Abmahnpraxis im Internet, wie man sie z.B. beim Begriff "Explorer" antrifft (siehe Seite SELFHTML aktuell: Rechts + Links). Dieses Abmahn-(Un)Wesen ist aber auch im Zusammenhang mit Begriffen wie Webspace, Big Brother, ASP und vielen anderen in Erscheinung getreten und greift zum Leidwesen der "normalen" Internet-Nutzer immer weiter um sich (siehe auch deutschsprachige Seite Freedom for Links).

In zunehmendem Maße lassen sich nämlich Firmen oder einzelne Personen bestimmte Worte oder Wortschöpfungen markenrechtlich schützen, die insbesondere im englischen Sprachraum allgemeine Begriffe sind (z.B. "explorer") oder im EDV-Bereich eine feste Bedeutung haben (wie "ASP" = application service provider, active server pages). Diese Allgemeingültigkeit der Begriffe ist oft genug dem Patentamt nicht bekannt, so dass der Eintragung einer Marke nichts im Wege steht. In kurzer Zeit ziehen diese Begriffe jedoch auch in den deutschsprachigen (Fach-)Wortschatz ein. Nachdem man also über eine eingetragene Wortmarke verfügt, sucht man im Internet nach deutschen Seiten, die den geschützten Begriff enthalten (Seiten ausländischer Betreiber sind von Deutschland aus nicht ohne weiteres angreifbar), und mahnt die Betreiber - am besten unter Einschaltung eines Anwalts - kostenpflichtig ab. Viele der Abgemahnten sind kleine Firmen oder Privatpersonen, die eine weitere (ggf. auch gerichtliche) Auseinandersetzung mit dem Abmahner scheuen und lieber stillschweigend zahlen.

Ein bestimmter Anwalt ist mit diesem Vorgehen inzwischen zu trauriger Berühmtheit gelangt; doch es gibt weitere solcher Zeitgenossen, die es verstehen, geltendes Recht so zu nutzen, dass von Gerechtigkeit kaum noch etwas zu merken ist. Von Moral und gesundem Menschenverstand wollen wir in diesem Zusammenhang gar nicht erst reden.

Auf diese Missstände möchten wir hinweisen. Nicht jeder mag sich mit trockenen Gerichtsurteilen und Gesetzestexten auseinandersetzen. Deshalb haben wir uns zum Ziel gesetzt, dem Abmahnirrsinn mit dem Mittel der Satire zu begegnen, und hoffen, dass trotz des ernsten Hintergrundes beim Lesen unserer Seiten auch ein wenig Spaß aufkommt.


Also denn, besuchen Sie AdvoGraf, Explora, Mozillan und andere auf
deutschsprachige Seite http://www.advograf.de/.


 
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